GARANTIERICHTLINIE VON DELSEY PARIS
1. GEGENSTAND DER GARANTIE
Die kommerzielle Garantie von DELSEY PARIS deckt Herstellungsfehler ab, die die normale Verwendung des Produkts beeinträchtigen können. Sie gilt für neue Produkte, ausgenommen Ausstellungs- und Abverkaufsmodelle, die mit einem Garantieschein verkauft werden.
Diese Garantie gilt unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungen der Vertragsmäßigkeit und für versteckte Mängel gemäß den Artikeln L217-3 bis L217-32 des Verbrauchergesetzbuchs und 1641 bis 1649 des Zivilgesetzbuchs.
Nur der DELSEY-Kundendienst ist berechtigt, weltweit und ohne andere als die in dieser Richtlinie vorgesehenen Ausschlüsse über die Anwendung der Garantie zu entscheiden.
2. GARANTIEAUSSCHLÜSSE
Insbesondere nicht abgedeckt sind:
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Unfälle infolge äußerer Schäden (Sturz, Stoß, Beschädigung während des Transports),
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Normaler Verschleiß oder Verschleiß durch Reibung. Gebrauchsspuren oder Anzeichen der Nutzung an Ihrem Gepäckstück gelten als normaler Verschleiß und nicht als Mangel,
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Die Einwirkung extremer Temperaturen, von Sonne, Lösungsmitteln, Wasser oder anderen Flüssigkeiten, die das Produkt beeinträchtigen können,
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Schäden, die durch den Nutzer oder dessen Fahrlässigkeit entstehen oder auf eine unsachgemäße Verwendung des Produkts zurückzuführen sind,
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Kratzer, Spuren und Dellen, die als normale Gebrauchsspuren des Produkts ohne funktionelle Beeinträchtigung,
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Nicht autorisierte Änderungen, die Verwendung von Teilen, die nicht von DELSEY hergestellt oder verkauft werden,
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Reparaturen, die von einem Dritten vor dem Eingreifen des Kundendienstes oder eines autorisierten Zentrums durchgeführt wurden.
In Bezug auf die elektronischen Komponenten des Produkts gelten außerdem folgende Ausschlüsse:
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Eine Verwendung der elektronischen Komponenten, die nicht dem vorgesehenen Verwendungszweck entspricht.
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Eine Änderung dieser Komponenten, insbesondere die Verwendung von Teilen, die nicht von DELSEY hergestellt oder verkauft werden, oder eine unsachgemäße Installation eines Drittprodukts.
3. DAUER DER GARANTIE
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Gepäckstücke: 2, 3, 5 oder 10 Jahre ab Kaufdatum (ausgenommen elektrische und elektronische Komponenten).
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Elektrische und elektronische Komponenten (ausgenommen Batterien): 2 Jahre.
Die Dauer ist auf dem Produktdatenblatt und dem Garantieschein angegeben.
4. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
Die kommerzielle Garantie gilt für alle weltweit vertriebenen Produkte von DELSEY PARIS.
5. MODALITÄTEN DER INANSPRUCHNAHME
Die Garantien können nur gegen Vorlage oder Übermittlung des abgestempelten und datierten Garantiescheins zusammen mit der Kaufrechnung, die das Kaufdatum und die Produktreferenz enthält, in Anspruch genommen werden. Werden eines dieser beiden Dokumente nicht vorgelegt, behält sich DELSEY das Recht vor, die Anwendung der betreffenden Garantie abzulehnen.
Im Falle einer Rücksendung des Produkts auf dem Postweg muss dieses gemäß den Anweisungen des Kundendienstes in einer Schutzverpackung versandt werden.
6. HIERARCHIE DER LÖSUNGSWEGE (AGB integriert)
Vorbehaltlich der vorherigen Bestätigung der Garantie verpflichtet sich DELSEY, Reklamationen nach einem abgestuften Ansatz in folgender Reihenfolge zu bearbeiten:
a) Selbstreparatur (Self-Repair)
DELSEY bevorzugt, sofern dies technisch möglich ist, die Selbstreparatur des Produkts durch den Kunden. Zu diesem Zweck bietet DELSEY den Versand geeigneter Ersatzteile zusammen mit mehrsprachigen Anleitungen an, die es dem Kunden ermöglichen, die Reparatur selbst durchzuführen.
Die bereitgestellten Ersatzteile können eine neutrale Farbe haben, die von der des ursprünglichen Produkts abweicht, ohne dass dies einen Mangel darstellt; DELSEY wird sich jedoch bemühen, die ästhetische Harmonie des Produkts zu bewahren.
Haftungsausschluss:
Im Rahmen von Selbstreparaturen stellt DELSEY Ersatzteile und erläuternde Anleitungen zu Informationszwecken bereit.
DELSEY kann nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftbar gemacht werden, die aus einer fehlerhaften Handhabung, einer unsachgemäßen Verwendung von Werkzeugen oder der Nichtbeachtung der bereitgestellten Anweisungen resultieren.
Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Durchführung der Reparatur und verpflichtet sich, die in der Anleitung angegebenen Sicherheitshinweise zu beachten.
b) Reparatur in einer autorisierten Werkstatt
Wenn eine Selbstreparatur nicht möglich ist, das Produkt jedoch technisch reparierbar ist, kann DELSEY den Kunden an eine von DELSEY zertifizierte Reparaturwerkstatt verweisen, die berechtigt ist, Reparaturen unter Einhaltung der Qualitätsstandards der Marke durchzuführen. Die Reparaturkosten können im Rahmen der Garantie übernommen werden.
c) Ersatz durch ein Ersatzprodukt
Ist keine Reparatur möglich, kann DELSEY nach eigenem Ermessen das mangelhafte Produkt durch ein gleichwertiges Ersatzprodukt ersetzen.
Das Ersatzprodukt wird vom DELSEY-Kundendienst anhand objektiver Kriterien ausgewählt, die die Gleichwertigkeit mit dem ursprünglichen Produkt gewährleisten sollen, insbesondere:
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Verwendung (ähnliche Funktionalität und Praktikabilität),
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Wert (vergleichbarer Verkaufspreis),
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Wahrgenommene Qualität (Verarbeitungsniveau und Robustheit),
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Preisklasse (gleiches oder höheres Segment).
d) Ausstellung einer Gutschrift für den Händler
Nachrangig und als letztes Mittel kann DELSEY nach Bestätigung des Vorgangs durch den Kundendienst eine Gutschrift in Höhe des Werts des betreffenden Produkts ausstellen.
7. REPARATUR AUSSERHALB DER GARANTIE
Wenn Sie Ihr DELSEY-Gepäckstück, das nicht mehr unter Garantie steht, reparieren lassen möchten, müssen Sie zwingend das Kundendienstformular verwenden, das über diesen Link verfügbar ist.
Nach Eingang und Bestätigung des Formulars durch den Kundendienst:
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DELSEY kann einen Kostenvoranschlag für das gewünschte Ersatzteil oder die gewünschte Reparatur erstellen.
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Sobald der Kostenvoranschlag vom Kunden angenommen wurde, werden die Zahlungs- und Versandbedingungen mitgeteilt.
8. CSR-VERPFLICHTUNG
Die Richtlinie des Kunden dienstes von DELSEY ist Teil eines Ansatzes der Corporate Social Responsibility (CSR) gemäß den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. DELSEY verpflichtet sich, die Verlängerung des Lebenszyklus seiner Produkte zu fördern, die Abfallproduktion zu begrenzen und die Reparierbarkeit unter Einhaltung der geltenden Umweltstandards zu fördern.
9. IN HYPERMÄRKTEN GEKAUFTE PRODUKTE
Produkte, die in Partnerfilialen (Carrefour, Leclerc, Auchan, Cora, Monoprix usw.) gekauft wurden, werden ausschließlich von diesen Händlern gemäß den getroffenen Vereinbarungen bearbeitet. Der Kunde muss sich mit dem Produkt und dem Kassenbon direkt in das Geschäft begeben, in dem der Kauf getätigt wurde.
10. HAFTUNG
DELSEY kann nicht für Fälle höherer Gewalt haftbar gemacht werden, wie sie durch Gesetz und Rechtsprechung definiert sind und die die Inanspruchnahme der DELSEY-Garantie verhindern können.
11. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN
Unabhängig von der kommerziellen Garantie profitieren Sie außerdem von der gesetzlichen Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von Waren gemäß den Artikeln L217-3 bis L.217-32 des Verbrauchergesetzbuchs sowie von der gesetzlichen Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des Zivilgesetzbuchs.
Für weitere Einzelheiten klicken Sie auf diesen Link – siehe Anhang 1
Je nach Land, in dem das Produkt gekauft wurde, können nach nationalem Recht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungen weitere Rechte gewährt werden.
Die Modalitäten für die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Garantien sind dieselben wie für die kommerzielle Garantie.
12. NAME UND ANSCHRIFT DES GARANTIEGEBERS
DELSEY, vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 52 099 596 €, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 572 017 507, Sitz: 12 RUE DUHESME, 75018 PARIS